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AGB

Die nachstehenden Bedingungen sind ein integrierender Bestandteil der Offerte und Auftragsbestätigung der Steiner Metallbau Biberist AG, Solothurnstrasse 18, 4562 Biberist

  1. Allgemeines: Sofern die nachfolgenden Bedingungen keine Abweichungen enthalten, gelten grundsätzlich die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gemäss SIA-Norm 118 in der jeweils geltenden Fassung.
  2. Preise und Verbindlichkeit: Die Offerten sind grundsätzlich 10 Tage gültig, soweit auf der Offerte selber nicht kürzere Gültigkeitsfristen festgehalten sind. Mass- und Ausführungsänderungen bewirken entsprechende Preisanpassungen.
  3. Farben: Farben sind in den gängigen RAL-Grundfarben gerechnet. Spezialfarben führen zu einem Mehrpreis und zu längeren Lieferfristen. Wegbedungen ist die Gewährleistung für die genaue Farbtönung bei Nachtragslieferungen und Reparaturen sowie für eine verminderte Lichtechtheit namentlich bei dunklen Farben.
  4. Lieferfrist: Die Lieferfrist läuft ab definitiver Ausführungsbereinigung sowie Begutachtung von allfälligen Konstruktions-Zeichnungen. Soweit kein fester Liefertermin vereinbart ist, entsteht bei verspäteter Lieferung kein Anspruch auf Schadenersatz oder auf Vertragsaufhebung.
  5. Einlagerung und Behandlung auf der Baustelle: Die Zufahrt zur Baustelle sowie die unentgeltliche Kran- und Warenliftbenützung sind bauseits zu gewährleisten.
  6. Baureklame: Ohne schriftliche Vereinbarung lehnt der Unternehmer eine Beteiligung an der Baureklame ab.
  7. Montage: Der Besteller hat für die folgenden Kosten aufzukommen:
    • Endreinigung nach der Montage
    • Bereitstellung von den SUVA-Vorschriften entsprechenden Stromanschlüssen für Elektromaschinen und Apparate inklusive Strom;
    • Bereitstellung von den SUVA–Vorschriften genügenden Gerüsten bis zum Abschluss der Arbeiten; die durch den Unternehmer nach den geltenden Regieansätzen des Verbandes in Rechnung gestellt werden, falls durch den Besteller kein Gerüst gestellt wird;
    • sämtliche elektrischen Anschlüsse (an Elektromotoren, an Lichtanlagen und dergleichen);
    • sämtliche Regiearbeiten, die immer netto, d.h. ohne Abzüge geschuldet sind;
    • Mehrkosten wegen durch den Unternehmer nicht verschuldeten Arbeitsunterbrüchen;
    • Kosten für Beschädigungen an Leitungen irgendwelcher Art durch Spitz- oder sonstige Arbeiten des Unternehmers, inklusive aller Folgeschäden, sofern der Besteller nicht nachweisen kann, dass er das Personal des Unternehmers rechtzeitig über die Lage der Leitungen informiert hat.
  8. Regiearbeit: Reparaturen an Fremdprodukten werden generell immer gemäss Aufwand/Regie verrechnet. Jeder Einsatz vor Ort wird nach Aufwand verrechnet. Stundenansätze:
    • Monteur: CHF 130.00/Stunde
    • Projektleiter: CHF 145.00/Stunde
    • Metallbautechniker: CHF 160.00/Stunde
  9. Rechnungsstellung und Abschlagszahlungen: Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend dem effektiven Leistungsumfang als Schluss- oder Akonto-Rechnung. Unvorhergesehene, bauseits bedingte kostenverteuernde Arbeiten werden verrechnet. Akontozahlungen werden bis max. 90% des Arbeitsfortschrittes verlangt. Die Rechnungsbeträge werden mit der Rechnungsstellung fällig und sind innert einer Frist von 30 Tagen zu bezahlen.
  10. Garantie:
  11. Bei Garantiearbeiten muss der mühelose Zugang zu den Bauteilen bauseits vorhanden sein, wobei allfällige Gerüste nach SUVA- und baupolizeilichen Vorschriften auf bauseitige Kosten und Verantwortung zu erstellen sind. Ersatzansprüche für aus Mängeln entstandene Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Durch Dritte ausgeführte Reparaturen beendet die Garantie: deren Kosten werden nicht übernommen. Garantiefälle gestatten nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Nach Ablauf einer Garantiefrist haftet der Unternehmer nur für vor Ablauf der Frist schriftlich festgehaltene Mängel. Die Garantie beträgt nach SIA-Norm 118 zwei Jahre ab Bauabnahme. Ausschlüsse:
    • Nicht unter die Garantie fallen alle vom Unternehmer nicht zu vertretende Schäden und deren Mangelfolgeschäden, namentlich Schäden, die durch grobfahrlässige Behandlung oder wegen ungenügender oder falscher Pflege entstanden sind, alle Sturm- und Hagelschlag-Schäden, Glasbruch-Schäden, durch Vereisung entstandene Schäden, alle, auch leichtere Abriebschäden, Reinigungsschäden, Schäden an Bestandteilen, die einem normalen Verschliess unterliegen.
    • Nicht unter die Garantie fallen zudem alle Rost-Schäden an allen Stahlteilen, die im Freien montiert werden und nicht feuerverzinkt sind.
  12. Elektromotoren: Elektromotoren gelten nach Montage und Testlauf durch unseren Monteur als abgenommen und haben ab diesem Moment eine Garantie von einem Jahr. Elektriker-Arbeiten und Anschlüsse fallen nicht unter unsere Garantiepflicht.
  13. Datenschutz: Ihre persönlichen Daten unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Ihre persönlichen Daten werden von der Firma Steiner Metallbau Biberist AG erhoben, verarbeitet und genutzt, um den von Ihnen erteilte Auftrag zu erfüllen, bzw. Ihnen die bestellten Dienstleistungen zukommen zu lassen. Verantwortlich für die Verarbeitung der Personendaten ist die Firma Steiner Metallbau Biberist AG. Im Zusammenhang mit der Erbringung des Auftrages können unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten erhoben, von Dritten beschafft, gespeichert, bearbeitet und an Dritte weitergeben werden.
  14. Wozu beschaffen wir Personendaten? Die Firma Steiner Metallbau Biberist AG beschafft Personendaten – unter Vorbehalt der gesetzlichen Möglichkeiten oder infolge einer Kundeneinwilligung – insbesondere für folgende Zwecke (Weitere Datenbeschaffungen für individuelle Zwecke erfolgen nach gegenseitiger Absprache):
    • zur allgemeinen Kommunikation;
    • zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
    • zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
    • zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung und Publikationen (Marketing, Beziehungspflege; Newsletter mit Abmeldeoption);
    • um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen, z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demografie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
    • zur Adressvalidierung;
    • für die Compliance (Einhaltung von Gesetzen und Branchenstandards, Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen, Riskmanagement) sowie für allfällige rechtliche Verfahren (namentlich Untersuchungen);
    • zur Rechnungsstellung, zu allfälligen Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
    • zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von firmeneigenen Produkten;
    • zur Statistikerhebung (namentlich Webnutzung).
  15. Wem geben wir Personendaten bekannt? Die Firma Steiner Metallbau Biberist darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beziehen und Daten zu diesem Zweck weitergeben. Dies kann zum Beispiel für den Versand des Newsletters geschehen oder für den Versand von Publikationen sowie für die ordnungsgemässe Abwicklung der Vertragsbeziehung (namentlich IT, Versicherungen, Treuhand, Inkassobüros, Behörden, Geschäftspartner wie Lieferanten und Marketingpartner). Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch die Firma Steiner Metallbau Biberist sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten.
  16. Wie werden die Personendaten aufbewahrt? Die personenbezogenen Daten werden durch technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen geschützt, um Risiken im Zusammenhang mit Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, unbefugter Offenlegung und Veränderung zu minimieren. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
  17. Welches sind Ihre Rechte? Als betroffene Person haben Sie in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten die folgenden Rechte: Recht auf Auskunft, Datenberichtigung, Datenlöschung, Einschränkung der Daten-verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf Ihrer Einwilligung und Widerspruch. Sie können Ihre genannten Rechte jederzeit bei uns geltend machen unter info@steiner-wintergarten.ch oder an Steiner Metallbau Biberist AG, Solothurnstrasse 18, 4562 Biberist.
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